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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50;Rechtssatz
Nicht jede im Interesse des Dienstes notwendige Leistung außerhalb der Dienstzeit bzw Einschränkung im persönlichen Bereich bedingt einen Anspruch auf Abgeltung. Ein solcher besteht vielmehr nur nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120218.X01Im RIS seit
20.11.2000