Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, beantragte mit Schreiben vom 07.04.2022 die bescheidmäßige Anrechnung von zusätzlichen Vordienstzeiten auf sein Besoldungsdienstalter nach § 12 Abs. 2 Z 4 iVm § 175 Abs. 98 Z 2 GehG (Präsenzdienst- und Zivildienstzeiten) und die Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter (Richter des Bundesverwaltungsgerichtes), beantragte mit Schreiben vom 07.05.2020 die bescheidmäßige Anrechnung von zusätzlichen Zeiten auf sein Besoldungsdienstalter nach § 12 Abs. 2 GehG und die Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. Dazu legte er eine Vielzahl von Unterlagen / Dokumenten ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .1993 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit XXXX erstmalig festgestellt. Mit Schreiben vom 18.8 .2015 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf bescheidmäßige Absprache über die besoldungsrechtliche Einstufung. Mit Bescheid vom 21.6.2016 wies die belangte Behörde diesen Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 GehG als unzulässig zurück. Mit Schreiben vom 24.9.2019 beantragte der Beschwerdeführer unter Berücksi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 1999 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit XXXX erstmalig festgestellt. Der Beschwerdeführer stellte am 21.4.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr zwecks Nichteintreten der Verjährung sowie am 23.9.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers wurde daraufhin mit Bescheid des Landespolizeikommandanten vom 26... mehr lesen...