Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX 2017 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. In der Folge erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom XXXX 2020 die gegenständliche Säumnisbeschwerde betreffend seinen Antrag vom XXXX 2017. 5. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 26.01.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2020, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 29.11.2020. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 26.04.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 24.03.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 08.04.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 05.05.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...