Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergle... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Verglei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilte das Kommando Streitkräftebasis (in der Folge: die Behörde) der Beschwerdeführerin, einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamtin, das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f GehG mit. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte die Behörde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß § 169f GehG fest. 3.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers (idF „BF“) gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der BF fristgerecht Beschwerde. Der BF vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass ihm die Ausbildung vor seinem 18. Geburtstag, nämlich die abgeschlossene Lehre, in Hinblick auf die Anstellung in der Werkstätte des Österreichischen Bundesheeres, voll anzurechnen seien. II. Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid des XXXX vom 25.08.2017 wurde das Verfahren bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, welcher vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 19.12.2016, GZ 9 ObA 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 24.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid vom 20.05.2015 wies die XXXX (in der Folge: die Behörde) den Antra... mehr lesen...