Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte die Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid vom 17.09.2015 wies das XXXX ( XXXX , in der Folge: die Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers als unzulässig zurück. 3. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gab das Bundesverwaltungsgericht – nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX 2020, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 02.12.2020. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gem... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weitere Folge kurz: „belangte Behörde“) vom XXXX .2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt 2. Dagegen richtete sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde vom 26.05.2021. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (nachfolgend kurz: BF) beantragte am 03.02.2015 die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag der BF mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 23.03.2017 ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass mit Inkrafttreten des Besoldungsrechtsanpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 104/2016, gemäß § 175 Abs. 79 Z 3 und Abs. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.03.2021 übermittelte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) der Beschwerdeführerin, einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamtin, das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG, wozu die Beschwerdeführerin in der Folge Stellung nahm. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte die Behörde das Besoldungsdiensta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin entschieden. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Die Beschwerdeführerin vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung ihre Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers wurde amtswegig gemäß § 169f ff. GehG neu festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden mit BGBl. I 58/2019 am 08.07.2019 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen werden. Demnach hatte die belangte Behörde gemäß § 169f Abs. 3 iVm § 169g GehG 1956 nun einen Vergl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 2. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 18.10.2021, EU 2021/0005, 0006-1, folgende Fragen gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor: „1) Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 13.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Bescheid vom 21.02.2011 wies das Landespolizeikommando Oberösterreich den Antrag des Beschwerdeführers ab. 3. Mit Schreiben vom 28.08.2012 erfolgte ein Parteiengehör. Diesem ist im Wesentlichen zu entnehmen, das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 16.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer, einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Exekutivdienstes, das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 2. In seiner dazu erhobenen Stellungnahme vom 20.10.2020 gab der Beschwerdeführer das Vorliegen von Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 01.06.2017 beantragte die Beschwerdeführerin, eine in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beamtin (Richterin des XXXX ), die (Neu)Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten gemäß der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union und unter Nichtanwen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.04.2010 und 12.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Lehrzeiten und die Auszahlung der daraus resultierenden Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid vom 16.07.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge:... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers entschieden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er beantragte am 1.4.2010 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 2. Das Finanzamt Innsbruck erließ mit Bescheid vom 26.05.2015, Zl. BMF-00021820/006-PA-WE/2015, die Neufestsetzun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 2. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 18.10.2021, EU 2021/0005, 0006-1, folgende Fragen gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor: „1) Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.04.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.07.2014 abermals die Neufes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter der Österreichischen Post AG, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Feststellung seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie die allfällige Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 25.01.2017 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Das Kommando Logistik (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.03.2017 ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Besoldungsrechtsanpassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2016 in § 175 Abs. 79 Z 3 und Abs. 79a und 79b GehG klargestellt habe... mehr lesen...