Entscheidungsgründe: Mit Dienstvertrag vom 7. Oktober 1981 vereinbarten die Streitteile, daß die Klägerin ab 1. September 1981 im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Graz der beklagten Partei im Fachdienst der Erzieher vollbeschäftigt im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 6, mit nächster Vorrückung am 1. Jänner 1982, beschäftigt werde und auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in der Fassung des La... mehr lesen...
Norm: GehG §16
Rechtssatz: Eine Anordnung von Überstunden liegt auch dann vor und begründet einen Anspruch auf Überstundenvergütung nach dem GehG, wenn ein Auftrag auf Ausführung von Arbeiten bestimmten Ausmaßes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorliegt und schon im Zeitpunkt ihrer Erteilung feststeht, daß seine Erfüllung die Leistung von Überstunden unumgänglich notwendig macht. VwGH vom 10.03.1977, 2976/76; Veröff: SozM ID,1005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger sind Kraftfahrer der beklagten Partei. Auf ihr Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Arbeiter in der erdölgewinnenden Industrie Österreichs (im folgenden kurz: KV) Anwendung, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit Überstunden 1. Als Überstunde gilt jede angeordnete Arbeitszeit, welche außerhalb der auf Grundlage der jeweils geltenden wöchentlichen Nomalarbeitszeit (Absch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. August 1970 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt und seit 1. Jänner 1973 Passageleiter im Stadtbüro Wien mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 25.043,- 14 x jährlich. Auf die Dienstverhältnisse der Angestellten der beklagten Partei findet der Kollektivvertrag für die Angestellten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich in der Fassung vom 30. Mai 1979 (im Folgenden kurz: Kollektivvertrag) Anwendu... mehr lesen...
Norm: GehG §16 ffGehG §30aGehG §30c
Rechtssatz: Die Pflegedienstzulage Chargenzulage gemäß § 30 c GehG entspricht der Verwendungszulage nach § 30 a GehG. Sie schließt daher einen Anspruch auf Nebengebühren aus, welche aus dem selben Grund gewährt werden und solche Mehrdienstleistungen abgelten sollen. Entscheidungstexte 4 Ob 112/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 112/77 ... mehr lesen...
Norm: DP §28GehG §16GehG §17
Rechtssatz: Rufbereitschaft gilt nicht als Überstundenleistung. Entscheidungstexte 4 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 6/77 Veröff: EvBl 1977/241 S 555 = IndS 1978 H1,1075 = Arb 9570 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054706 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: DP §28 Abs6GehG §16
Rechtssatz: Reisezeiten sind nicht als "Überstunden" im Sinne des §§ 16 GehG, 28 Abs 6 DP zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 6/77 Veröff: EvBl 1977/241 S 555 = IndS 1978 H1,1075 = Arb 9570 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS00... mehr lesen...
Norm: DP §28GehG §16
Rechtssatz: Zeiten der Dienstbereitschaft und Wartezeit sind als "Überstundenleistung" zu werten. Entscheidungstexte 4 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 6/77 Veröff: EvBl 1977/241 S 555 = IndS 1978 H1,1075 = Arb 9570 Schlagworte SW: Arbeitsbereitschaft European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: DP §28GehG §16
Rechtssatz: § 16 GehG gilt grundsätzlich nicht bei Heranziehung eines Beamten außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden, wenn dessen Inanspruchnahme das bei Arbeitsbereitschaft (Wartezeit) gegebene Ausmaß nicht erreicht. Entscheidungstexte 4 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 6/77 Veröff: EvBl 1977/241 S 555 = IndS 1978 H1,1... mehr lesen...
Norm: AZG §2AZG §10DP §28 Abs6GehG §16
Rechtssatz: Bei der Behandlung und Vergütung von Überstunden wird allgemein und grundsätzlich davon ausgegangen, daß die über die normale Arbeitszeit hinaus dauernde Beanspruchung des Dienstnehmers von ihrer Art her im selben Ausmaß erfolgt wie während der Normalarbeitszeit und durch ihre länger anhaltende Dauer verstärkt wird. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...