Der im Jahr 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und am Institut für Apparatebau, Mechanische Verfahrenstechnik und Feuerungstechnik der TUG als Spezialarbeiter in besonderer Verwendung. Am 20. März 2003 zog sich der Beschwerdeführer bei einem Dienstunfall eine Verrenkung des rechten Schultergelenkes zu und war deshalb vom 20. März bis 1. Juli 2003 wegen des Dienstunfalls vom Dienst abwesend. In weite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086;GehG 1956 §13c Abs7 idF 2001/I/086; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0235 E 20. März 1996 RS 2
(hier nur 1. Satz; hier betreffend Frage, ob der Dienstunfall vom
20. März 2003 wesentliche Bedingung für die Dienstverhinderung des
Beschwerdeführers auch über den 25. Mai 2004 hinausgehend war;
hier mit dem Zusatz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit Ablauf des 31. Juli 2004 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion W (im Folgenden: BPD). Bei Durchsicht des Personalaktes stellte die BPD fest, für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Juli 2004 hätte eine Bezugskürzung gemäß § 13c des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (im Folgenden: GehG), erfolgen müssen, da sich der Besch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086;GehG 1956 §13c Abs7 idF 2001/I/086;
Rechtssatz: Dass die Dienstunfälle (bzw. einer der Dienstunfälle) eine wesentliche Ursache für die Dienstverhinderung dargestellt haben, muss als wahrscheinlich nachgewiesen werden; die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhanges genügt nicht (vgl. in diesem Zusammenhang auch das hg. Erkenntnis vom 15. April 20... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086;GehG 1956 §13c Abs7 idF 2001/I/086;
Rechtssatz: Nach der in Rechtsprechung und Lehre zur Beurteilung der Bedingtheit der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Arbeits- und Dienstunfalls entwickelten Theorie der "wesentlichen Bedingung" ist eine Bedingung nur dann wesentlich für den Erfolg, wenn sie nicht im Hinblick auf andere mitw... mehr lesen...
Die im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht seit seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März 2003 als Hauptschuloberlehrer in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Wien. Seit 3. Februar 2000 war er durchgehend wegen Krankheit vom Dienst abwesend; zur Vermeidung von Wiederholungen wird in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 17. November 2004, Zl. 2004/12/0097, verwiesen. Für die Monate... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §13c Abs7 idF 2001/I/086;GehG 1956 §13c idF 2001/I/086;
Rechtssatz: Da nach § 13c Abs. 7 GehG 1956 Übergenüsse dem Bund "abweichend vom § 13a in jedem Fall zu ersetzen" sind, kann ein allfälliger guter Glaube beim Empfang eines Übergenusses nach § 13c GehG 1956 einem Anspruch auf Ersatz nicht entgegengehalten werden. ... mehr lesen...