RS Vwgh 2006/7/5 2006/12/0005

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086;
GehG 1956 §13c Abs7 idF 2001/I/086;

Rechtssatz

Dass die Dienstunfälle (bzw. einer der Dienstunfälle) eine wesentliche Ursache für die Dienstverhinderung dargestellt haben, muss als wahrscheinlich nachgewiesen werden; die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhanges genügt nicht (vgl. in diesem Zusammenhang auch das hg. Erkenntnis vom 15. April 2005, Zl. 2001/12/0091, betreffend die Kausalität einer Berufskrankheit für das Ableben eines Beamten und deren Auswirkungen auf die Gebührlichkeit von Witwenrente nach dem (Wiener) Unfallfürsorgegesetz 1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120005.X02

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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