Der Beschwerdeführer steht - nunmehr als Amtsdirektor - seit dem 20. Juni 1961 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Justizdienst). Zunächst war sein Arbeitsplatz mit B VI/VII-4 bewertet (überwiegend Grundbuchsrechtspfleger in Verbindung mit einer Tätigkeit als Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes K). Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 wurde er auf eine Planstelle der Allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe B (Gehobener Dienst), Die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §136 Abs4 idF 1994/550;GehG 1956 §136 idF 1994/550;
Rechtssatz: Es mag zutreffen, dass die Höherwertigkeit eines von einem Beamten im Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Option (hier am 1. Jänner 1997) innegehabten Arbeitsplatzes für seine fiktive Laufbahnberechnung nachteilig sein kann. Eine Kompensation dieses Nachteil... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter im Funktionszulagenschema (Amtstitel: Vizeleutnant) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando der Fliegerdivision. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 68 AVG in Verbindung mit § 13 DVG 1984 einen Bescheid des Kommandos der Fliegerdivision vom 19. Februar 1996 sowie ihren diesbezüglichen Berufungsbescheid vom 23. April 1996 betreffend die Feststellu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §134 Abs1 Z3;GehG 1956 §136;
Rechtssatz: Die Frage, welche Gehaltsstufe in der Verwendungsgruppe M BUO 2 der Beamte auf Grund seiner Überleitung in das Funktionsgruppenschema erlangt hat, ist - zunächst - auf Grund der Tabelle gemäß § 134 Abs. 1 Z. 3 GehG zu lösen. Entscheidend ist danach die besoldungsrechtliche Stellung des Beamten im Dienstklassensystem im Zeitpunkt de... mehr lesen...