Der Beschwerdeführer steht als Oberwachtmeister in der Verwendungsgruppe M BUO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando des Truppenübungsplatzes Seetal, wo er auf dem Arbeitsplatz "Sanitätsunteroffizier" verwendet wird. Unbestritten ist, dass er als Sanitätsunteroffizier eine verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege nach § 45 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997- GuKG, abs... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der vorliegenden Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe C in Unteroffiziersfunktion (Vizeleutnant) in einem öffentlichenrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando des Jägerbataillons 18. Dort verrichtete der Beschwerdeführer als Sanitätsunteroffizier Dienst. Unbestritten hat er eine entsprechende Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegeg... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der vorliegenden Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe C in Unteroffiziersfunktion (Vizeleutnant) in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Betriebsversorgungsstelle des Jägerbataillons 18. Dort verrichtet der Beschwerdeführer als Sanitätsunteroffizier Dienst. Unbestritten hat er eine entsprechende Ausbildung nach dem Gesundheits- u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §100 Abs1;GehG 1956 §123 Abs1 idF 1998/I/123;GehG 1956 §123 Abs2 Z3;GehG 1956 §131 Abs3;GehG 1956 §132a idF 2003/I/130;GehG 1956 §99 Z1 idF 1998/I/123;GehG 1956 §99;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0177 E 23. Februar 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der vorliegende Fall betri... mehr lesen...
Rechtssatz: Der vorliegende Fall betrifft die Gebührlichkeit einer Pflegedienstzulage nach § 99 (richtig wohl: § 131 Abs. 3) GehG 1956. Die dem § 99 GehG 1956 inhaltlich entsprechende Regelung für Beamte in Unteroffiziersfunktion findet sich in § 131 Abs. 3 GehG 1956. Im Übrigen gleicht der vorliegende Fall in allen entscheidungswesentlichen Punkten (keine Verwendung des Beschwerdeführers im Krankenpflegefachdienst, keine unmittelbare Anwendung des § 132a GehG 1956, keine gleichheitsrechtl... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §100 Abs1;GehG 1956 §123 Abs1 idF 1998/I/123;GehG 1956 §123 Abs2 Z3;GehG 1956 §132a idF 2003/I/130;GehG 1956 §99 Z1 idF 1998/I/123;GehG 1956 §99; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/12/0183 E 23. Februar 2005
2004/12/0184 E 23. Februar 2005
2004/12/0182 E 23. Februar 2005
2004/12/0181 E 23. Februar 2005
2004/12/0175 E 23. Februar 2005
2004/12/0176 E 23. Februar 2005
2004/12/0178 E 23. Feb... mehr lesen...