Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: OR DI XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei spätestens am 12.10.2021 zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der beschwerdeführenden Partei das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen, diese wurde am 12.10.2021 mittels E-Mail bei der Behörde eingebracht. Die Beschwerde wurde am 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.09.2014 wurde der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung eines Suchtkranken aufgrund von Selbst- und Gemeingefährdung von diesem angegriffen und dabei am Körper verletzt. Mit Bescheid vom 22.01.2015 erkannte die – zum damaligen Zeitpunkt zuständige – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (in der Folge: BVA) d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides der Landespolizeidirektion Salzburg vom 19.03.2015, GZ: P6/14882-PA/15, (im Folgenden: belangte Behörde) lautet, wie folgt: „Zu Ihrem Antrag vom 02. Februar 2015 wird festgestellt, dass Sie sich seit dem 14.08.2014 durchgehend im Krankenstand befinden und deshalb die Rechtsfolgen des § 13c GehG idgF eingetreten sind wodurch Ihr Monatsbezug auf 80 % gekürzt wurde und sich daraus unter gleichzeitiger Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden BF), steht als Beamter der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und leitete zum Zeitpunkt seiner vorläufigen Suspendierung die Abteilung XXXX . 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 16.12.2019 wurde der BF vorläufig vom Dienst wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzung, gemäß §§ 43, 43a, 44 und 45 BDG 1979, im Wesentlichen in Form von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) steht als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Lehrerin an einer allgemeinbildenden höheren Schule. 2. Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 01.10.2018 wurde die BF vorläufig vom Dienst suspendiert. Dagegen wurde hg. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. 3. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Schull... mehr lesen...