Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Beamte des Bundes. Sie gehören der Besoldungsgruppe "Beamte der allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung" an (§2 Abs1 litb Gehaltsgesetz 1956). Ihr Gehalt wird durch die Verwendungsgruppe A Dienstklasse VII bzw. VIII bestimmt (§118 GehG 1956). Sie üben in verschiedenen Bundesministerien die Funktion eines Abteilungsleiters aus. Im Hinblick darauf gebührt ihnen eine Verwendungszulage gemäß §121 Abs1 Z3 (früher... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGehG 1956 §121GehG 1956 §30a siehe auch §121
Leitsatz: Keine Verletzung wohlerworbener Rechte durch Kürzung des
Mehrleistungsanteils der Verwendungszulage leitender Beamter; keine
Verletzung des Vertrauensschutzes infolge Geringfügigkeit der
bewirkten Kürzung; Angemessenheit der Neuregelung auch im Hin... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidBDG 1979 §49GehG 1956 §121
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität der
bekämpften dienstlichen Anordnung verminderter zeitlicher und
mengenmäßiger Mehrleistungen eines Beamten
Rechtssatz: Die angefochtene Erledigung hat die Anordnung (verminderter) zeitlicher u... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Leiter der wehrtechnischen Zentralabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Am 24. Mai 1996 erhielt der Beschwerdeführer ein Schreiben des Bundesministers für Landesverteidigung, welches folgenden Wortlaut aufwies: "In Verfolgung der den Budgetbegleitgesetzen zugrunde liegenden Intentionen sowie der im Gehaltsgesetz normierten Einsparungsmaßnahmen wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Einschreiter in den zu G304/96 und zu B613/97 protokollierten Verfahren ist Richter im Sinne des Richterdienstgesetzes. Er gehört der Besoldungsgruppe "Richteramtsanwärter, Richter und Staatsanwälte" (§2 Z2 Gehaltsgesetz 1956) an. Er hat die Planstelle eines Vizepräsidenten eines Landesgerichtes inne (§65 Richterdienstgesetz). Sein Gehalt wird durch die Gehaltsgruppe I, Gehaltsstufe 16 (§§65, 66 RDG), bestimmt. 1.2. Mit seinen beiden Eingaben ge... mehr lesen...
Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art87B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGehG 1956 §121RDG §68, §68a
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die eine Bezugskürzung
sowie eine Kürzung des Ruhebezuges bewirkende Neuregelung der
Dienstzulage für Richter im StrukturanpassungsG 1996; keine
einseitige Mehrbelastung der Richter; keine Verletzung des
Vertrauensschutze... mehr lesen...