Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist seit 1990 zu FN ***** die F***** + Partner Gesellschaft m.b.H. mit der Geschäftsanschrift *****, eingetragen. Gesellschafter sind Ing. G***** F***** (25 %) und Mag. E***** F***** (75 %). Geschäftsführer ist Ing. G***** F*****. Das Stammkapital beträgt ATS 500.000. Unternehmensgegenstand ist das Baumeistergewerbe und die auf Bauträger eingeschränkte Tätigkeit als Immobilientreuhänder. Die Homepage der Gesellschaft (www.*****) weist als ... mehr lesen...
Norm: HGB §13cHGB §30UGB §29
Rechtssatz: Neben der Prüfung, ob der Sitz ordnungsgemäß verlegt, also ob die Verlegung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft ordnungsgemäß beschlossen ist, erstreckt sich die Prüfungspflicht des Registergerichtes im Falle der Sitzverlegung in formeller und materieller Hinsicht auch auf die Frage, ob die begehrte Eintragung (im Register des Gerichtes des neuen Sitzes) dem im § 30 HGB verankerten Grundsatz der Firmenu... mehr lesen...
Norm: HGB §30UGB §29
Rechtssatz: An die Unterscheidbarkeit der Firmen, die § 30 HGB ohne Rücksicht darauf verlangt, ob deren Unternehmensgegenstände gleich oder verschieden sind, sind bei (teilweise) gleichen Unternehmensgegenständen besonders strenge Anforderungen zu stellen; dies vor allem dann, wenn diese Gleichheit - (wie hier "WEGES Handelsgesellschaft": "WEGES Wohnungseigentumsgesellschaft mbH & Co KG Handelsgesellschaft") - sogar im ... mehr lesen...
Norm: HGB §30UGB §29
Rechtssatz: Bei Prüfung, ob sich eine neu in das Handelsregister einzutragende Firma von einer bereits eingetragenen deutlich unterscheidet, kommt es darauf an, wie die Firma im alltäglichen Geschäftsleben gebraucht zu werden pflegt. Bei Sachfirmen und Firmen desselben Geschäftszweiges ist ein strengerer Maßstab anzulegen. Die Firma "Intra Trade Handelsgesellschaft mbH" unterscheidet sich von der Firma "Intertrade Warenverk... mehr lesen...