Norm
HGB §30Rechtssatz
Bei Prüfung, ob sich eine neu in das Handelsregister einzutragende Firma von einer bereits eingetragenen deutlich unterscheidet, kommt es darauf an, wie die Firma im alltäglichen Geschäftsleben gebraucht zu werden pflegt. Bei Sachfirmen und Firmen desselben Geschäftszweiges ist ein strengerer Maßstab anzulegen. Die Firma "Intra Trade Handelsgesellschaft mbH" unterscheidet sich von der Firma "Intertrade Warenverkehrsgesellschaft mbH" nicht deutlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0061851Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011