Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Das Firmenbuchgericht hat nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, den Jahresabschluss offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997 binnen 14 Tagen einzureichen, mit Beschluss vom 4. 10. 1999 über die drei Geschäftsführer der Gesellschaft Zwangsstrafen von je 10.000 S verhängt und weitere Zwangsstrafen von je 20.000 S ... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH sind ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 1998 nicht nachgekommen. Über die beiden Geschäftsführer wurden Zwangsstrafen von je 5.000,-- S verhängt. Wegen fortgesetzter Säumnis verhängte das Erstgericht neuerlich Zwangsstrafen von je 15.000,-- S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur und wies die Anregungen, beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 28. Februar. Nachdem die Geschäftsführer der Aufforderung des Firmenbuchgerichtes zur Offenlegung des Jahresabschlusses und zur Bekanntgabe der Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 nicht entsprochen haben, verhängte das Erstgericht mit Beschluss vom 13. 1. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S über die Gesellschafter und drohte w... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die Hermann P***** mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Zweit- bis Viertrevisionsrekurswerber sind vertretungsbefugte Geschäftsführer der Gesellschaft. Nachdem das Erstgericht die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen, verhängte es die ihnen nach § 24 Abs 1 FB... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die G***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12.. Die Gesellschaft wird durch den Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber als kollektivzeichnungsberechtigte Geschäftsführer vertreten. Nachdem das Erstgericht die Geschäftsführer erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen an... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die beiden selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der "großen" Gesellschaft mbH (im Sinne des § 221 HGB) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 277 ff HGB Zwangsstrafen von je 5.000 S. Das Erstgericht verhängte über die beiden selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der "großen" Gesellschaft mbH (im Sinne des Paragraph 221, HGB) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den Paragraphen 277, ff HGB Zwa... mehr lesen...
Begründung: Zur Durchsetzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 277 HGB) verhängte das Firmenbuchgericht über den alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft mbH (einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 221 Abs 1 HGB) eine Zwangsstrafe von 5.000 S. Zur Durchsetzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (Paragraph 277, HGB) verhängte das Firmenbuchgericht über den alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft mbH (einer kleinen Kapitalgesellschaft g... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die R***** GmbH mit dem Sitz in R***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Gesellschaft wird durch den Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber als ihre Geschäftsführer vertreten. Nachdem das Erstgericht die Gesellschaft und danach ihre Geschäftsführer mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 und danach jenen zum 31. 12. 1998 offenzulegen, ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat sich in jüngster Zeit - ebenfalls im Zusammenhang mit der Verhängung von Zwangsstrafen über GmbH-Geschäftsführer gemäß § 283 HGB wegen der Verletzung von Offenlegungsvorschriften - bereits wiederholt mit den auch im vorliegenden Revisionsrekurs aufgeworfenen Fragen der Verfassungs- und Richtlinienkonformität der §§ 277 ff HGB sowie der Grundrechtskonformität der Ersten und Vierten Richtlinie (68... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,5 Mio S und wurde zur Gänze einbezahlt. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. März. Das Erstgericht forderte mit Beschluss vom 8. 11. 1999 die Geschäftsführer erfolglos auf, die Unterlagen gemäß den §§ 277 bis 279 HGB (den Jahresabschluss und Bericht bzw die Bilanz mit Anhang) offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 binnen 14 Tagen einzure... mehr lesen...
Norm: HGB §277 ffHGB §283EWG-RL 68/151/EWG - Publizitätsrichtlinie 368L0151 allg, EWG-RL 78/660/EWG - Bilanzrichtlinie 378L0660 allgUGB §277UGB §283 Abs3
Rechtssatz: Die detaillierten Regelungen der 1. und 4. gesellschaftsrechtlichen Richtlinien ließen dem nationalen Gesetzgeber einen nur sehr geringen Umsetzungsspielraum; er hat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Offenlegungsverpflichtungen durch wirksame, verhältnismäßige und abschrecke... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Wels ist unter FN ***** die E***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wels eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 30,000.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Nach Punkt 6. des Gesellschaftsvertrages wird die Gesellschaft im Falle der Bestellung mehrerer Geschäftsführer durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen Geschäftsfü... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft ist der 31. Dezember. Der Gesellschaftsvertrag vom 5. 9. 1994 enthält ua folgende Bestimmungen: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht im Bes... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs2HGB §277HGB §283EG-RL 2003/58/EG - Änderungsrichtlinie zur Publizitätsrichtlinie 32003L0058 allgEWG-RL 68/151/EWG - Publizitätsrichtlinie 368L0151, EWG-RL 78/660/EWG - Bilanzrichtlinie 378L0660UGB §283 Abs3
Rechtssatz: Dass die in Österreich umgesetzten Richtlinien nicht gegen Primärrecht verstoßen, ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 4. 12. 1997, C-97/96 ("Daihatsu-Urteil") klargestellt. Gegen die Verfa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es wurde selbst der Aufforderung, die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB bekanntzugeben, bislang nicht entsprochen. Unterlässt die Gesellschaft die fristgemäße Mitteilung, so gelten die von der Größe der Gesellschaft abhängigen Vorschriften gemäß § 282 Abs 2 HGB zu Unrecht in Anspruch genommen. Demnach besteht bei Unterlassen der (fristgerechten) Mitteilung über die Größenmerkmale die geset... mehr lesen...