Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN ***** die „S*****“ ***** Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien eingetragen. Geschäftsführerin ist seit 3.9.2003 E***** K*****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Zwangsstrafverfügungen vom 2.5.2011 verhängte das Handelsgericht Wien über die Gesellschaft (ON 1) und die Geschäftsführerin (ON 2) jeweils die gemäß § 283 Abs 2 UGB vorgesehene Zwangsstrafe von EUR 700,-- wegen nicht rechtzeitiger Vo... mehr lesen...
Norm: UGB §283UGB §212
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen eines „Lückenjahres“, bezüglich dessen die Aufbewahrungsfrist des § 212 UGB noch nicht abgelaufen ist, kommt nur infrage, wenn entweder den vorlegepflichtigen Organen bzw. deren Hilfspersonen stets bewusst war, dass ein Jahresabschluss fehlt, und somit kein (durch die unbeanstandete Eintragung des nachfolgenden Jahresabschlusses verursachter) Irrtum vorgelegen ist, oder wenn trotz Aufklär... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 138278a die C***** *****Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien eingetragen. Alleinige Geschäftsführerin ist seit 18.10.1995 *****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Zwangsstrafverfügungen vom 18.3.2011 verhängte das Handelsgericht Wien über die Gesellschaft (ON 1) und die Geschäftsführerin (ON 2) jeweils die gemäß § 283 Abs 2 UGB vorgesehene Zwangsstrafe von EUR 700,-- wegen nicht rechtzeitiger ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 130934a die M*****GmbH mit dem Sitz in Wien eingetragen. Alleinige Geschäftsführerin ist seit 2.2.1995 *****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Zwangsstrafverfügung vom 23.3.2011 verhängte das Handelsgericht Wien über die Gesellschaft (ON 1) und die Geschäftsführerin (ON 2) jeweils die gemäß § 283 Abs 2 UGB vorgesehene Zwangsstrafe von EUR 700,-- wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des Jahresabsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH mit dem Sitz in H***** über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1BAO §132FBG §24HGB §283UGB §212
Rechtssatz: Der erhobene Einwand, die offen zu legenden Daten seien mittlerweile "obsolet" geworden, vermag eine erhebliche Rechtsfrage nicht zu begründen. Auch mehrere Geschäftsjahre zurückliegende Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sind keineswegs für jeden daran Interessierten hinfällig geworden. Wenn sie nicht mehr offengelegt werden müssten, führte diese Argumentation zu dem vom Gesetz... mehr lesen...