Entscheidungsgründe: Beide Streitteile sowie drei weitere physische Personen waren Gesellschafter einer mittlerweile liquidierten GmbH, die Software entwickelte. Der Kläger und der Geschäftsführer der Beklagten, die gleichfalls Software entwickelt, gründeten seinerzeit die GmbH, um für die Beklagte Programmiertätigkeiten zu übernehmen. Der Geschäftsführer der Beklagten war auch eine Zeit lang Geschäftsführer der GmbH, legte diese Funktion aber nach Schwierigkeiten bei der Abwicklung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Kommanditist der Erstbeklagten erstmals am 31. 12. 1969 infolge Kündigung und - nachdem er die Kommanditanteile seiner Eltern übernommen hatte - am 5. 6. 1984 neuerlich ausgeschieden, als an diesem Tag der Konkurs über sein Vermögen eröffnet worden war. Sein Anteil betrug zum 31. 12. 1969 30 % und zum 5. 6. 1984 14,28 %. Die Viertbeklagte ist Kommanditistin der Erstbeklagten mit einer zur Gänze geleisteten Einlage von 100.000 S. Zumindest seit 16. 7. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von S 6.250,--, die zur Hälfte einbezahlt ist, Gesellschafter der beklagten Partei. Mitgesellschafter sind die S*****gesmbH mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 812.500,-- und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 181.250,--. Der Gesellschaftsvertrag sieht in Punkt VIII.2 vor, daß die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen von Geschäfts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen beklagten Gesellschaft mbH mit einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von 6.250 S. Mitgesellschafter sind die ebenfalls im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene S*****gesellschaft mbH (kurz: S***** GmbH) mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäftsanteil von 812.500 S und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäft... mehr lesen...
Norm: AktG §104 Abs4AktG §196 Abs1 Z1HGB §109HGB §131HGB §133UGB §108
Rechtssatz: Die auf den Grundsätzen des redlichen Verkehrs und auf Treu und Glauben beruhende gesellschaftliche Treuepflicht gebietet es nicht, die Interessen der Gesellschaft stets über jene des Gesellschafters zu stellen. So können sogenannte "eigennützige" Rechte des Gesellschafters, die primär seinen Interessen dienen, im Einzelfall auch gegen die Interessen der Gesellsch... mehr lesen...
Norm: HGB §109HGB §131HGB §133UGB §108
Rechtssatz: Ob die gesellschaftliche Treuepflicht eine bestimmte Handlungsweise gebietet, kann im Einzelfall nur aufgrund einer Interessensabwägung ermittelt werden. Der Bundesgerichtshof (BB 1986, 421) hat die Interessen der fortsetzungswilligen Gesellschafter jenen der an der Liquidation interessierten gegenübergestellt. Er hat eine Verpflichtung der an der Fortsetzung nicht interessierten Gesellschafter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter der Streitteile, Ludmilla M***, eröffnete 1952 aufgrund eines Pachtvertrages mit den ÖBB (1951) auf dem Wiener Westbahnhof in einem von den ÖBB zur Verfügung gestellten Kiosk, der wöchentlich 115 Stunden offen gehalten werden durfte, in der Vorhalle des Bahnhofs ein Blumenbinder- und Blumenhändlergeschäft. Sie betrieb dieses Unternehmen aufgrund eigener Gewerbeberechtigung. Der Nachlaß der am 17.8.1959 verstorbenen Ludmilla M*** wurde am 20.4.1960 d... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII8HGB §109UGB §108
Rechtssatz: Der Gesellschaftsvertrag führt zu einer engen persönlichen Verbundenheit der Beteiligten. Die durch die Gesellschaft begründete Rechtsgemeinschaft beruht auf einem wechselseitigen Vertrauensverhältnis der Gesellschafter. Sie wird von einer Treuepflicht beherrscht, die auf den Grundsätzen des redlichen Verkehrs und auf Treu und Glauben beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Komplementäre der T-KG. Sie sind hinsichtlich Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis gleichberechtigt. Eine Verpflichtung der Streitteile, über die unbedingt erforderliche Tätigkeit hinaus im Geschäft aktiv mitzuarbeiten, besteht nicht. Mit der am 15. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage stellt der Klager das auf die Treuepflicht des Beklagten aus dem Gesellschaftsvertrag und auf § 1330 Abs. 2 ABGB gegrundete Begehren, der Beklagte sei schuldig, die V... mehr lesen...
Norm: HGB §109UGB §108
Rechtssatz: Aus der Treuepflicht ergibt sich positiv die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen, und negativ die Pflicht, alles zu unterlassen, was dieses Interesse schädigt. Entscheidungstexte 7 Ob 607/82 Entscheidungstext OGH 27.05.1982 7 Ob 607/82 Veröff: SZ 55/78 = GesRZ 1982,249 8 Ob 580/... mehr lesen...
Die Streitteile sind die persönlich haftenden Gesellschafter der unter der Firma Dipl.-Ing. Rudolf I im Handelsregister beim Handelsgericht Wien eingetragenen Offenen Handelsgesellschaft. Es ist rechtskräftig festgestellt, daß die Gesellschaft durch die Kündigung des hier beklagten Gegners mit Ablauf des Dezember 1974 aufgelöst wurde und sich ab 1. Jänner 1975 in Liquidation befindet. Zur Sicherung ihres auf § 142 HGB gegrundeten Klageanspruches, das Unternehmen der Offenen Handelsg... mehr lesen...
Norm: HGB §112UGB §108
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Schwere einer Treuepflichtverletzung des geschäftsführenden Gesellschafters ist bei unmittelbar bevorstehender Auflösung und Liquidation der OHG kein allzustrenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 5 Ob 558/77 Entscheidungstext OGH 29.03.1977 5 Ob 558/77 Veröff: SZ 50/48 = EvBl 1977/160 S 355 ... mehr lesen...