Begründung: Das Berufungsgericht hat die Revision mit der
Begründung: zugelassen, die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Reichweite der Schutzwirkungen eines Mietvertrags bedürfe einer „Klarstellung“. Nach dieser Rechtsprechung sind Dritte erfasst, die mit dem Mieter in einer Wohnungsgemeinschaft leben, nicht aber bloße Besucher (RIS-Justiz RS0023168 [T5, T6, T10], RS0020884 [T6, T9, T11]; zuletzt 2 Ob 206/08w mwN). Rechtliche Beurteilung Diese Auffa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christine K*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien... mehr lesen...
Begründung: Der Versicherungsnehmer der Beklagten, Franz M*****, schloss mit dieser einen Vollkaskoversicherungsvertrag für seinen PKW ab, bezahlte jedoch nicht die Erstprämie fristgerecht ein. Nach einem Unfall mit dem Fahrzeug ließ er es in die Werkstätte der Klägerin zur Reparatur schleppen und verwies die Bedienstete der dortigen Reparaturannahme an den „Direktor" Hans-Jörg H***** der Beklagten. Dieser beantwortete deren Anruf mit der Frage nach Prämiendeckung und Selbstbehalt m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, ein Eisenbahnunternehmen, transportiert für die Klägerin regelmäßig Zucker. Zucker ist ein hoch sensibles Lebensmittel, das leicht Gerüche anziehen kann. Für den Transport können daher nur neutrale und nicht verschmutzte Waggons verwendet werden. Durchschnittliche Waggons der Beklagten eignen sich dafür. Die Nebenintervenientin betreibt für die Klägerin ein Distributionslager. Ende Mai 2002 transportierte die Beklagte Zucker vom Lager der Nebeninte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 1998 beauftragte die Gemeinde St. ***** als Eigentümerin und Halterin des Volksschulgebäudes die Beklagte mit der Erbringung von Installationsarbeiten. Im Zuge dieser Arbeiten entfernten Arbeiter der Beklagten zum Abtransport von Kleinteilen aus dem Keller die Gitter von den Kellerfenstern und lehnten sie an den direkt vor den Fenstern aufgestellten Altpapiercontainer, ohne weitere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Altpapiercontainer war vom Bezirksa... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei als Kaskoversicherer eines Leasingfahrzeuges Ford Escort Cabrio vom Beklagten gestützt auf § 67 VersVG den Rückersatz der an das Leasingunternehmen (Eigentümerin) aufgrund des Totalschadens anläßlich eines Unfalles am 24. 6. 1996 überwiesenen Entschädigungszahlung von S 125.000,-- samt 4 % Zinsen seit 10. 2. 1997. Der Beklagte betreibe eine Autoreinigungsfirma sowie die Vermietung von Autoabstellplätzen. Er habe... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §882 Abs2ABGB §1295 Ia2ABGB §1313a IABGB §1304 A
Rechtssatz: Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter muß der geschützte Dritte bei Beurteilung des Mitverschuldens für das Verhalten seiner Gehilfen einstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 580/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 580/94 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Am 18.12.1985 kam es im Keller des Hauses ***** der Reihenhausanlage L***** zu einem Wasseraustritt aus dem Wasserleitungssystem. Eigentümerin der Reihenhausanlage war die G***** reg. Genossenschaft mbH, Nutzungsberechtigte waren der Kläger und Brigitte T*****. Die Beklagte hatte die komplette Hausbrunnenanlage (ausgenommen die Herstellung des Brunnenhauses selbst) geplant und errichtet, die Wasserleitungen ab dem Brunnenhaus und in den Häusern sowie die Abflußgeräteansc... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §881 IAABGB §882 Abs2ABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwächst dem geschützten Dritten aus der Verletzung der dem Schuldner obliegenden Schutz und Sorgfaltspflichten ein eigener Schadenersatzanspruch auf Grund vertraglicher Haftung des Schuldners, doch reicht dieser Anspruch nie weiter als der vertragliche Ersatzanspruch des Gläubigers. Deshalb kann der Schuldner dem geschützten Dri... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Bei einem unechten Vertrag zugunsten Dritter unterliegt die Aufrechnung des Schuldners (Versprechenden) mit Gegenforderungen, die ihm gegen den Gläubiger (Versprechensempfänger) zustehen, nicht der Beschränkung des § 882 Abs 2 ABGB auf solche aus dem Vertrag. Entscheidungstexte 5 Ob 679/83 Entscheidungstext OGH 18.10.1983 5 Ob 679/83 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Der Versprechende kann dem Dritten gegenüber nur Einwendungen aus dem Vertrag mit dem Versprechensempfänger und dem Verhältnis zwischen ihm und dem Dritten erheben, nicht aber aus dem Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Drittem. Entscheidungstexte 7 Ob 10/64 Entscheidungstext OGH 29.01.1964 7 Ob 10/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Dem Versprechenden stehen gegenüber dem Dritten alle aus dem Deckungsverhältnis selbst entspringenden Einwendungen jederzeit an. Entscheidungstexte 6 Ob 176/61 Entscheidungstext OGH 03.05.1961 6 Ob 176/61 Veröff: ÖBA 1962,267 4 Ob 533/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 533/95 Auc... mehr lesen...