Norm
ABGB §882 Abs2Rechtssatz
Der Versprechende kann dem Dritten gegenüber nur Einwendungen aus dem Vertrag mit dem Versprechensempfänger und dem Verhältnis zwischen ihm und dem Dritten erheben, nicht aber aus dem Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Drittem.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0023679Dokumentnummer
JJR_19640129_OGH0002_0070OB00010_6400000_001