IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die gemeinsame Beschwerde 1. des A, 2. der B, 3. der C, 4. des D, 5. der E und 6. des F, alle vertreten durch G, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 23. November 2017, Zl. *** und ***, betreffend Abbruchauftrag nach der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Baurechtsgesetzgebers kommt nur dort und insoweit in Betracht, als es sich um Bauten handelt, die nicht unmittelbar, sondern bloß mittelbar der Wassernutzung dienen, bei denen also der wasserbauliche Nutzungszweck in den Hintergrund tritt (vgl VfSlg 13.234... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Ein bloß mündlich verkündeter (Baubewilligungs-)Bescheid ist rechtsunwirksam (vgl VwGH 2007/06/0310; 2013/05/0176). Eine bloß mündlich erteilte Baubewilligung ist demnach in jenen Fällen, in welchen die Schriftlichkeit vorgeschrieben ist, ein rechtliches Nichts und erzeugt kein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Die Rechtskonstruktion des „vermuteten Konsenses“ ist nur bei solchen Altbauten anwendbar, für die (abgesehen von anderen Voraussetzungen) keine Baubewilligung existiert oder eine solche nicht mehr auffindbar ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine so... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Ein „Verzicht“ der Baubehörde auf die Erlassung eines Bauauftrages gemäß den maßgeblichen Vorschriften ist auch bei langjähriger Kenntnis eines konsenslosen Baues ohne Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages nicht vorgesehen (vgl VwGH 2004/05/0190). Eine Baubewilligung kann ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 2013/05/0012) sind Bauaufträge, die sich an den Eigentümer zu richten haben, im Falle des Miteigentums grundsätzlich – sofern keine anderslautende Sondervorschrift besteht –an alle Miteigentümer zu richten. Unabhäng... mehr lesen...