Entscheidungen zu § 182 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Erkenntnis 1993/12/2 G175/92, G176/92

Entscheidungsgründe: 1. Mit der vorliegenden Eingabe stellen Dr. E R, Dr. G J R und Mag. K R den Antrag, die Bestimmungen der §§182 Abs2, 182a Abs1, 182b Abs1 und 183 Abs1 ABGB sowie §259 Außerstreitgesetz (im folgenden kurz AußerStrG) in der geltenden Fassung als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Die für das Verfahren maßgeblichen Bestimmungen des Adoptionsrechtes - die angegriffenen Gesetzesstellen sind hervorgehoben - lauten: 2.1. Im ABGB idF BGBl. Nr. 162/1989: ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.12.1993

RS Vfgh 1993/12/2 G175/92, G176/92

Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRK Art8ABGB §148ABGB §182ABGB §182aABGB §182bABGB §183AußStrG §259
Leitsatz: Kein Eingriff in die Rechtssphäre der antragstellenden leiblichen Großeltern und des leiblichen Onkels eines seinerzeit zur Inkognitoadoption freigegebenen Wahlkindes durch die Regelungen über das Aufrechtbleiben best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.1993

TE Vfgh Beschluss 1992/6/24 G252/91, G253/91

Begründung: 1.1. Mit der vorliegenden Eingabe stellen Dr. E R, Dr. G J R und Mag. K R den Antrag, die Bestimmungen der §§182, 182a, 182b, 183 ABGB und des §259 des Außerstreitgesetzes in der geltenden Fassung als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Zur
Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt, daß die Schwiegertochter der beiden erstgenannten Antragsteller und Schwägerin des Drittantragstellers am 9. Juni 1991 tödlich verunglückt sei. Am 10. Juni 1991 habe sich der Sohn d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.06.1992

RS Vfgh 1992/6/24 G252/91, G253/91

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVfGG §15VfGG §62 Abs1AußStrG §259ABGB §182, §182a, §182b, §183
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ABGB über die Wirkungen der Annahme an Kindesstatt und einer Bestimmung des AußStrG betreffs Inkognitoadoption mangels Darlegung der Bedenken im einzelnen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.1992

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