Norm
ABGB §1377Rechtssatz
Die Nichtigkeit oder Anfechtung des Neuerungsvertrages läßt die alte Verbindlichkeit grundsätzlich wieder aufleben, doch erlischt eine Widmungserklärung, die sich auf eine aus dem nichtigen Rechtsgeschäft abgeleitete Forderung bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2014