Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)35/02 Zollgesetz
Norm: ABGB §1324;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit iSd § 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand ZollG 1955 ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit iSd § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobe Fahrlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlicher und darum auffallender Weise vernac... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: ABGB §1324;FinStrG §37;StGB §164 Abs1 Z2;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Bei Käufen, die nicht im Fachhandel getätigt werden, besteht in erhöhtem Maß die Verpflichtung, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen schon aus den Gesichtspunkten der Sachhehle... mehr lesen...