Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215, (WRG), sieht vor, daß gegen angemessene Entschädigung durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde Zwangsrechte begründet, insbesondere Enteignungen ausgesprochen werden können. Die für die bescheidmäßige Gewährung der Enteignungsentschädigung maßgeblichen Bestimmungen des WRG lauten (die in Prüfung gezogenen Stellen des WRG sind hervorgehoben): "§34 (4) Wer nach den vorstehenden Bestimmungen seine Grund... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art10 ffB-VG Art17B-VG Art116 Abs2B-VG Art140 Abs5MRK Art6 Abs1ABGB §§1293 ffABGB §1WRG §34 Abs4WRG §60 Abs2WRG §111 Abs4WRG §114 Abs1WRG §117 Abs1ABGB §365
Leitsatz: Entschädigungsanspruch im Gefolge sind Enteignung trotz
Zusammenhanges mit öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt zivilrechtlicher
Natur - auch nach Absicht des historischen Gesetzgebers; Gegenstand
der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Stadtgemeinde Krems besorgt als Stadt mit eigenem Statut (§1 Abs1 Kremser Stadtrecht 1977, Nö. LGBl. 1010-3) neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch jene der Bezirksverwaltung (Art116 Abs3 letzter Satz B-VG und §1 Abs2 Kremser Stadtrecht 1977). In Krems ist eine Bundespolizeibehörde nicht errichtet (s. V der Bundesregierung BGBl. 690/1976). Die Organe der Stadtgemeinde Krems besorgen - wie sich aus §15 Abs2 BehÜG, StGBl. 94/... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art116 Abs3 letzter SatzB-VG Art137 / Klage zw GebietskABGB §§1041 ffABGB §§1293 ffABGB §§1431 ffABGB §§1478 ffVerordnung der Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, BGBl 690/1976 Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Sicherheitsdirektionen, BGBl 74/1946 §3Kremser Stad... mehr lesen...