Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2020;2.Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 in der Fassung der Verordnung B... mehr lesen...
(1) Auf dem Weißensee ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen – ausgenommen Wassermotorrädern im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 11 SFVO –a)mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie auf Grund einer Konzession nach dem SchFG betrieben wird,b)mit Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampf... mehr lesen...
(1) Auf dem Millstätter See ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen – ausgenommen Wassermotorrädern im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 11 SFVO –a)mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie auf Grund einer Konzession nach dem SchFG betrieben wird,b)mit Viertakt-Hubkolbenmotoren oder... mehr lesen...
(1) (entfällt durch LGBl. Nr. 97/2020)(2) In den regionalen Grünzonen, die in den Anlagen 3 bis 17 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller... mehr lesen...
In den in den Anlagen 3 bis 19 dargestellten regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung d... mehr lesen...