§ 12 K-RSS

Regelung der Schifffahrt auf Kärntner Seen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.09.2021 bis 31.12.9999

Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 82/2018BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2019.

Stand vor dem 17.09.2021

In Kraft vom 27.05.2020 bis 17.09.2021

Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 82/2018BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2019.

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