Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 10.07.2021

Gesetze 1-1 von 1

10 Paragrafen zu Batterienverordnung (BatVO) aktualisiert


Anl. 4 BatVO

Für die Berechnung des Massenanteils sind die seit Beginn eines Kalenderquartals als in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten und von Sammel- und Verwertungssystemen gemeldeten Massen an Gerätebatterien heranzuziehen. Für das Jahr 2008 sind die ab dem dritten Kalenderquartal als i... mehr lesen...


§ 25 BatVO

(1) Hersteller von Geräte- oder Fahrzeugbatterien haben bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle die Massen von Altbatterien getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien im Wege des Registers zu melden, die1.gesammelt oder erfasst wurd... mehr lesen...


§ 27 BatVO

Mit dieser Verordnung werden1.die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, ABl. Nr. L 266 vom 26.09.2006 S. 1,2.die Richtlinie 2013/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Ak... mehr lesen...


§ 28 BatVO

(1) Diese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Die §§ 4 bis 21, 23 und 26 treten mit 26. September 2008 in Kraft.(3) Die Verordnung über die Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren, BGBl. Nr. 514/1990... mehr lesen...


§ 17 BatVO

(1) Ein Sammel- und Verwertungssystem für Altbatterien kann zur Übernahme der Verpflichtungen gemäß § 16 Abs. 1 oder 2 nur gesamthaft für eine oder mehrere Sammel- und Behandlungskategorien errichtet und betrieben werden.(2) Sammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben eine entspre... mehr lesen...


§ 21 BatVO

(1) Sammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben entsprechend ihrem Verpflichtungsanteil gemäß Anhang 4 Gerätealtbatterien von Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 abzuholen, wenn ihnen die Koordinierungsstelle einen Abholbedarf von Gerätealtbatterien elektronisch weiterleitet.Die Weiterle... mehr lesen...


§ 22 BatVO

(1) Hersteller haben folgende Daten elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu registrieren und sicherzustellen, dass diese Daten zur Verfügung stehen:1.Namen (inklusive der Handelsmarke, soweit bekannt), Anschriften (zB Sitz) des Herstellers und die f... mehr lesen...


§ 5 BatVO

(1) Hersteller haben für die zurückgenommenen Altbatterien nachweislich sicherzustellen, dass1.diese entsprechend dem Stand der Technik behandelt werden,2.die Anforderungen gemäß der Verordnung über Abfallbehandlungspflichten (AbfallBPV), BGBl. II Nr. 102/2017, in der jeweils geltenden Fassung, e... mehr lesen...


§ 9 BatVO

(1) Letztverbraucher können Gerätealtbatterien zumindest unentgeltlich zurückgeben1.bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. a,2.bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. b,3.bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme dafür einrichten,4.beim Letztvertreibe... mehr lesen...


§ 1 BatVO

Ziele dieser Verordnung sind1.die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus,2.die Vermeidung von Abfällen von Batterien und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um ... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.07.21
Gesetze 1-1 von 1