Regeln für die Koordinierungsstelle gemäß § 20Regeln für die Koordinierungsstelle gemäß Paragraph 20,1. Massenanteil an GerätebatterienFür die Berechnung des Massenanteils sind die seit Beginn eines Kalenderquartals als in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten und von Sammel- und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsHersteller von Geräte- oder Fahrzeugbatterien haben bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle die Massen von Altbatterien getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien im Wege des Registers zu melden, die1.Ziffer einsgesamm... mehr lesen...
§ 27.Paragraph 27, Mit dieser Verordnung werden1.Ziffer einsdie Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, ABl. Nr. L 266 vom 26.09.2006 S. 1,die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Diese Verordnung tritt, sofern Absatz 2, nicht anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 4 bis 21, 23 und 26 treten mit 26. September... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Sammel- und Verwertungssystem für Altbatterien kann zur Übernahme der Verpflichtungen gemäß § 16 Abs. 1 oder 2 nur gesamthaft für eine oder mehrere Sammel- und Behandlungskategorien errichtet und betrieben werden.Ein Sammel- und Verwertungssystem für Altbatterien kann zur Überna... mehr lesen...
(1)Absatz einsSammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben entsprechend ihrem Verpflichtungsanteil gemäß Anhang 4 Gerätealtbatterien von Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 abzuholen, wenn ihnen die Koordinierungsstelle einen Abholbedarf von Gerätealtbatterien elektronisch weiterleitet.Sa... mehr lesen...
(1)Absatz einsHersteller haben folgende Daten elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu registrieren und sicherzustellen, dass diese Daten zur Verfügung stehen:Hersteller haben folgende Daten elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register g... mehr lesen...
(1)Absatz einsHersteller haben für die zurückgenommenen Altbatterien nachweislich sicherzustellen, dass1.Ziffer einsdiese entsprechend dem Stand der Technik behandelt werden,2.Ziffer 2die Anforderungen gemäß der Verordnung über Abfallbehandlungspflichten (AbfallBPV), BGBl. II Nr. 102/2017, in der... mehr lesen...
(1)Absatz einsLetztverbraucher können Gerätealtbatterien zumindest unentgeltlich zurückgeben1.Ziffer einsbei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. a,bei Sammelstellen gemäß Paragraph 3, Ziffer 15, Litera a,,2.Ziffer 2bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. b,bei Sammelstellen gemäß Paragraph 3, Ziffer ... mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Ziele dieser Verordnung sind1.Ziffer einsdie Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus,2.Ziffer 2die Vermeidung von Abfällen von Batterien und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die stoffliche Verwertung und andere For... mehr lesen...