(1)Absatz eins§ 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.Paragraph 6, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2009, tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.(2)Absatz 2§ 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der erstmaligen Beantragung einer Fahrerkarte hat die antragstellende Person zum Zwecke der Prüfung ihrer Identität persönlich zu erscheinen. Ihre Unterschrift ist von der ermächtigten Einrichtung einzuscannen, sofern diese nicht bereits in der notwendigen Qualität verfügbar ist... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Beantragung einer Unternehmenskarte sind folgende Angaben zu machen und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) zu bestätigen:1.Ziffer einsAngaben zur Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firme... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:1.Ziffer einsWerkstattkarte 97 Euro,2.Ziffer 2Fahrerkarte 45 Euro,3.Ziffer 3Unternehmenskarte 85 Euro,4.Ziffer 4Kontrollkarte 28 Euro.(2)Absatz 2Wird in den Fällen des § 4 eine neue... mehr lesen...