Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 31.05.2020

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Kontrollgerätekartenverordnung (KonGeV) aktualisiert


§ 8 KonGeV

(1) § 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.(2) § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2015 tritt mit 1. März 2015 in Kraft.(3) § 7 samt Überschrift tritt mit 1. August 2017 außer Kraft.(4) § 2 Abs. 4 Z 1 sowie § 3 A... mehr lesen...


§ 2 KonGeV

(1) Bei der erstmaligen Beantragung einer Fahrerkarte hat die antragstellende Person zum Zwecke der Prüfung ihrer Identität persönlich zu erscheinen. Ihre Unterschrift ist von der ermächtigten Einrichtung einzuscannen, sofern diese nicht bereits in der notwendigen Qualität verfügbar ist.(2) Bei d... mehr lesen...


§ 3 KonGeV

(1) Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte sind folgende Angaben zu machen und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) zu bestätigen:1.Angaben zur Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder Gewerbere... mehr lesen...


§ 6 KonGeV

(1) Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:1.Werkstattkarte 97 Euro,2.Fahrerkarte 45 Euro,3.Unternehmenskarte 85 Euro,4.Kontrollkarte 28 Euro.(2) Wird in den Fällen des § 4 eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.05.20
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