(1) Der Rauchfangkehrer hat dem Gebäudeeigentümer (der Hausverwaltung) oder anderen Personen, die in ähnlicher Weise wie der Gebäudeeigentümer zur Nutzung des Gebäudes ausschließlich berechtigt sind (Nutzungsberechtigte), vor Beginn eines jeden Kalenderjahres einen Kehrplan gegen Ersatz allfällig... mehr lesen...
(Nummer und Bezeichnung der Wildregion gemäß der Wildökologischen Raumplanungsverordnung).Aufgaben der Hegegemeinschaft§ 2Die Hegegemeinschaft hat folgende Aufgaben:1.die Fütterung des Rotwildes (§ 65 JG) und die Umlegung der darauf entfallenden Kosten auf ihre Mitglieder, die Bestimmung der Fütt... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit 11. September 2004 in Kraft.(2) Die auf Grund der Mustersatzung erforderlichen Anpassungen der Satzungen der Hegegemeinschaften sind längstens innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung vorzunehmen.(3) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/... mehr lesen...
Verweisungen auf Bundesgesetze beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:a)Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 161/2013,b)E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das G... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat die beabsichtigte Nutzung auf der betreffenden Grundfläche insoweit mit Bescheid zu untersagen, als hierfür die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 nicht vorliegen, insbesondere weil die in einer Verordnung nach § 3 Abs. 4 festgelegten oder die sonst erforderlichen V... mehr lesen...