§ 2 Sbg. VLMH

Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Mustersatzungen für Hegegemeinschaften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.04.2020 bis 31.12.9999
§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 11. September 2004 in Kraft.

(2) Die auf Grund der Mustersatzung erforderlichen Anpassungen der Satzungen der Hegegemeinschaften sind längstens innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung vorzunehmen.

(3) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 tritt mit 7. April 2020 in Kraft.

Stand vor dem 06.04.2020

In Kraft vom 11.09.2004 bis 06.04.2020
§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 11. September 2004 in Kraft.

(2) Die auf Grund der Mustersatzung erforderlichen Anpassungen der Satzungen der Hegegemeinschaften sind längstens innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung vorzunehmen.

(3) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 tritt mit 7. April 2020 in Kraft.

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