§ 19 TDG

Dienstleistungsgesetz - TDG, Tiroler

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.04.2020 bis 31.12.9999

Verweisungen auf Bundesgesetze beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

a)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 161/2013,

b)

E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2013,.

c) Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2013.

Stand vor dem 17.04.2020

In Kraft vom 01.01.2019 bis 17.04.2020

Verweisungen auf Bundesgesetze beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

a)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 161/2013,

b)

E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2013,.

c) Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2013.

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