(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.(2) Die in den §§ 1 und 2 genannten Regelungen sind bis zum 31. Dezember 1997 zu erlassen und spätestens mit 1. Juli 1998 in Kraft zu setzen. Sehen die geltenden landesgesetzlichen bezügerechtlichen Regelungen für einen Übergang... mehr lesen...