(1)Absatz einsDieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Die in den §§ 1 und 2 genannten Regelungen sind bis zum 31. Dezember 1997 zu erlassen und spätestens mit 1. Juli 1998 in Kraft zu setzen. Sehen die geltenden landesgesetzlichen bezügerechtlichen Regelungen f... mehr lesen...