(1) Die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin und zum Diplom-Sozialbetreuer erfolgt entweder durch die Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungslehrgangs an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe oder durch Absolvierung einzelner Module an verschiedenen Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 1800 Unterrichtseinheiten (einschließlich der Ausbildung zur Heimhelferin und zum Heimhelfer sowie zur Fach-Sozialbetreuerin und zum Fach-Sozialbetreuer), die auf mindestens drei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind, und ein Praktikum im Umfang von 1800 Stunden.
(2) Die Ausbildung zur Pflegehelferin und zum Pflegehelfer nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2006 bildet einen integrativen Bestandteil der Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin und zum Diplom-Sozialbetreuer A, F und BA.
(3) Das Ausbildungsmodul „Unterstützung in der Basisversorgung“ nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung – GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006 bildet einen integrativen Bestandteil der Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin und zum Diplom-Sozialbetreuer BB.
(4) Für die theoretische Ausbildung werden für alle Ausbildungsschwerpunkte nachstehende Module und Unterrichtseinheiten festgelegt:
1. | Persönlichkeitsbildung 340 Unterrichtseinheiten (UE) | |||||||||
im Schwerpunkt BB: 460 UE | ||||||||||
Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt in der Diplomausbildung eine Vertiefung und Erweiterung. | ||||||||||
2. | Sozialbetreuung 200 UE | |||||||||
Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen. | ||||||||||
3. | Humanwissenschaftliche Grundbildung 200 UE | |||||||||
Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt in der Diplomausbildung eine Vertiefung und Erweiterung. | ||||||||||
4. | Politische Bildung und Recht 80 UE | |||||||||
im Schwerpunkt BB: 120 UE | ||||||||||
Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt in der Diplomausbildung eine Vertiefung und Erweiterung. | ||||||||||
5. | Medizin und Pflege 480 UE | |||||||||
im Schwerpunkt BB: 120 UE | ||||||||||
Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen. | ||||||||||
6. | Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 20 UE | |||||||||
Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen. | ||||||||||
7. | Haushalt, Ernährung, Diät 80 UE | |||||||||
Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen. | ||||||||||
8. | Management und Organisation 80 UE | |||||||||
9. | Sozialbetreuung als spezifisches Modul 320 UE | |||||||||
im Schwerpunkt BB: 520 UE |
(5) Für den Abschluss der Ausbildung ist weiters die erfolgreiche Ablegung einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten einschließlich des fachlichen Umfelds und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe erforderlich.
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