Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verordnung der Wiener Landesregierung über Fleischuntersuchungsgebühren (WrFlUGV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 des Wiener Fleischuntersuchungsgebührengesetzes – WrFlUGG, LGBl. für Wien Nr. 32/2007, wird verordnet:
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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