§ 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft Begriffsbestimmungen

Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft - Wiener Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Elektromagnetische Felder im Sinne dieser Verordnung sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz.

(2) Zur Beschreibung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern werden die physikalischen Größen im Sinne der Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF), BGBl. II Nr. 179/2016, verwendet. Für die Beschreibung der Grenzwerte für nichtthermische Wirkungen wird deren Anlage 2, für die Beschreibung der Grenzwerte für thermische Wirkungen deren Anlage 3 verwendet.

(3) Diese Verordnung umfasst nicht vermutete Langzeitwirkungen bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern.

In Kraft seit 08.06.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft
§ 3 Wr. VEMF Land- und Forstwirtschaft