Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Wien haben, wird das Pflegekindergeld vom Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger nach den Richtsätzen des jeweiligen Bundeslandes ausbezahlt.
In Kraft seit 30.01.2014 bis 31.12.9999
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