§ 3 WPKGVO

WPKGVO - Wiener Pflegekindergeldverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Wien haben, wird das Pflegekindergeld vom Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger nach den Richtsätzen des jeweiligen Bundeslandes ausbezahlt.

In Kraft seit 30.01.2014 bis 31.12.9999
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