Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
In Kraft seit 16.07.2014 bis 31.12.9999
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