§ 24 WKlG 1996 Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

Wiener Kleingartengesetz 1996

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2014 bis 31.12.9999

§ 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 § 1 Abs. 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 20022010/9131/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.200219.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Stand vor dem 15.07.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.07.2014

§ 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 § 1 Abs. 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 20022010/9131/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.200219.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten