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Legende:
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§ 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 § 1 Abs. 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 20022010/9131/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.200219.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
§ 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 § 1 Abs. 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 20022010/9131/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.200219.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.