Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.01.2025
Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/125/EG sind von der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 15 dieser Richtlinie erlassene ergänzende Rechtsvorschriften zu diesem Gesetz. Diese sind zusammen mit diesem Gesetz anzuwenden.
In Kraft seit 19.12.2017 bis 31.12.9999
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