§ 58h WEG 2002

WEG 2002 - Wohnungseigentumsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.07.2024
§ 58h.Paragraph 58 h,

§ 16 Abs. 2 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Paragraph 16, Absatz 2 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2024, tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.9999
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