§ 2b W-VbA (Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe), Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen - JUSLINE Österreich
§ 2b W-VbA Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
W-VbA - Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VbA auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 23.11.2024 bis 31.12.9999
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