§ 6 W-VAG 1985

W-VAG 1985 - Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 21. Dezember 1925, LGBl. für Wien Nr. 50, über die Festsetzung des Ausmaßes von Verwaltungsabgaben im Bereich des Landes und der Gemeinde Wien und die Einhebung von Amtstaxen im Verfahren nach den Wiener Landes- und Gemeindeabgabegesetzen in der Fassung der Gesetze LGBl. für Wien Nr. 2/1946, 3/1948, 14/1950, 9/1957, 10/1968, 13/1971 und 33/1979 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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