§ 2 W-RÜV

W-RÜV - Wiener Reinhalte-Überwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Das Dienstabzeichen für Überwachungsorgane ist aus Metall nach dem Muster der Anlage 2 herzustellen. Es besteht aus einem das Wappen der Stadt Wien mit den Aufschriften „Magistrat der Stadt Wien“ und „Überwachungsorgan gemäß dem Wiener Reinhaltegesetz“ zeigenden Schild von fünf Zentimeter Länge und vier Zentimeter Breite und ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

In Kraft seit 02.02.2008 bis 31.12.9999
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