Für den Dienstausweis eines Überwachungsorganes ist das Muster der Anlage 1 zu verwenden.
Das Dienstabzeichen für Überwachungsorgane ist aus Metall nach dem Muster der Anlage 2 herzustellen. Es besteht aus einem das Wappen der Stadt Wien mit den Aufschriften „Magistrat der Stadt Wien“ und „Überwachungsorgan gemäß dem Wiener Reinhaltegesetz“ zeigenden Schild von fünf Zentimeter Länge und vier Zentimeter Breite und ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Überwachungsorgane gemäß dem Wiener Reinhaltegesetz (Wiener Reinhalte-Überwachungsverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Wiener Reinhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/2007, wird verordnet: