Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖStP 2012
Präambel/Promulgationsklausel
Der Wiener Landtag hat am 22. November 2012 den Abschluss nachstehender Vereinbarung gemäß § 139 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt:
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