Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung (W-LPW) Fundstelle

W-LPW - Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter an allgemeinbildenden Pflichtschulen und gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen des Bundeslandes Wien (Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)

Änderung

LGBl. Nr. 30/1975

LGBl. Nr. 29/1988

LGBl. Nr. 36/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 13, 15, 16, 18, 20 und 42 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 284/1971 und 363/1975 wird verordnet:

In Kraft seit 22.07.1999 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 40 W-LPW