(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) entfällt; LGBl. Nr. 12/2012 vom 17.2.2012
(3) Die Bestimmungen des § 7 Abs. 3, 4 und 5 treten vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
(4) Im § 9 Abs. 5 tritt ab 1. November 2001 an die Stelle der Zahl 142 die Zahl 120.
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