§ 3 W-ET 19 GLLD

W-ET 19 GLLD - Erklärung von Teilen des 19. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Döbling)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Unterschutzstellung jener Grundflächen des 19. Wiener Gemeindebezirkes, die gemäß § 11 Abs. 3 erster Satz des Wiener Naturschutzgesetzes 1984 Landschaftsschutzgebiete sind und die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan nicht gemäß § 1 Abs. 1 als solche ausgewiesen sind, wird widerrufen.

In Kraft seit 21.02.1990 bis 31.12.9999
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