Ziel in der Wienerwaldrandzone (Teil B) ist:
1. | die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung der Waldgesellschaften im Bereich „Europahaus des Kindes“ und | |||||||||
2. | die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung waldfreier Flächen, insbesondere der vorhandenen Wiesen und Obstbaumkulturen. Die Erhaltung der Kulturgattung Weinbau ist von besonderer Bedeutung. | |||||||||
Jeder Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat diese Ziele zu beachten. |
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