Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle

W-BFV - Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien auf Brauchtumsveranstaltungen zugelassen werden (Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 4 Z 3 und Abs. 6 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 21.06.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-BFV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 W-BFV